Strutz  S-H-D

Service - Heizkosten-Abrechnung - Dienstleistungen
 

 

Wir bieten Ihnen das rundum sorglos Paket

  • Montage und Demontage

  • Wartung und Eichkontrolle

  •  ablesen und abrechnen der Heiz- und Nebenkosten


 

 

 

Die Heizkostenabrechnung erstellen und verstehen

 


Die Heizkostenabrechnung ist Teil der Betriebskostenabrechnung eines vermieteten Gebäudes oder einer Eigentümergemeinschaft und umfasst die Kosten, die durch die Wärmelieferung und Warmwasserlieferung entstehen.

In Deutschland ist die Heizkostenabrechnung durch die Heizkostenverordnung gesetzlich geregelt. Die technischen Details sind in DIN 4713 ausgeführt.

Die Heizkostenverordnung verpflichtet jeden Betreiber einer gemeinschaftlich genutzten Heizungsanlage zur verbrauchsabhängigen Abrechnung der Heizkosten.

Welche Heizkosten kann ich auf meine Mieter umlegen?

  • Lieferung und Verbrauch von Brennstoffen
  • Betriebsstrom
  • Bedienung, Überwachung und Wartung der Heizung
  • regelmäßige Prüfung der Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit einschließlich der Einstellung durch einen Fachmann
  • Reinigung der Anlage und des Betriebsraumes
  • Messungen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz
  • Die Kosten der Verbrauchsanalyse
  • Miete der Messgeräte
  • Warmwasserverbrauch


Die Nebenkostenabrechnung erstellen und verstehen



Als Nebenkosten werden umgangssprachlich alle Kosten bezeichnet, die nicht bereits von der Miete erfasst werden.

Rechtlich gesehen, handelt es sich bei den Nebenkosten für ein Haus oder eine Wohnung, die als reiner Wohnraum genutzt werden, um Betriebskosten.

Diese werden durch die Betriebskostenverordnung (BetrKV) geregelt. Im allgemeinen Sprachgebrauch werden beide Begriffe aber synonym verwendet.




    Laut BetrKV können die folgenden Nebenkosten auf die Mieter umgelegt werden:

  • Grundsteuer
  • Abwassergebühr
  • Aufzugkosten
  • Straßenreinigung / Müllabfuhr
  • Treppenhausreinigung
  • Gartenpflege
  • Innen- und Außenbeleuchtung
  • Gebäudeversicherungen
  • Hausmeister
  • Antennenanlagen, Kabel (Fernsehen)


Muster Heizkostenabrechnung


Muster Nebenkostenabrechnung


Die nächste Stufe der novellierten Heizkostenverordnung (HeizkostenV) ist gestartet:

Ab dem 01.01.2023 müssen die Liegenschaften mit Funkmessgeräten ausgestattet werden.

Die Messgeräte müssen dann bis spätestens 31.12.2027 an ein Smart Meter Gateway (SMGW) installiert werden.


Smart Meter Gateway -  System (SMGW) von der Firma Strutz-SHD ist eine Komplettlösung.

Es erfasst und übermittelt die Verbrauchswerte der einzelnen Messgeräte,  ohne dass Sie sich darum kümmern müssen.

So funktioniert es:

Wir rüsten zunächst Ihre Liegenschaften mit dem SMGW-System im Treppenhaus sowie Funkerfassungsgeräten in den einzelnen Wohnungen aus. Die Funkheizkostenverteiler, Funkwasserzähler und Funkwärmezähler senden die gemessenen Verbrauchswerte regelmäßig an den SMGW-System.

Dieser überträgt sie automatisch und sicher verschlüsselt an das Strutz-SHD Cloud-Management-System. Hier erfolgt dann die Entschlüsselung und die weitere Verarbeitung der Verbrauchsdaten.

Sie bekommen die Verbrauchsinformationen anschließend von uns über das Online-Portal, E-Mail oder per Post zur Verfügung gestellt.



Was ist die UVI?  

Die unterjährige Verbrauchsinformation (UVI) bezeichnet die regelmäßige Verbrauchsübersicht für Heizung und/oder Warmwasser.

Es müssen laut Heizkostenverordnung (HKVO) dem Mieter jeden Monat sein verbrauch zur Verfügung gestellt werden.


Ihre UVI-Pflicht einfach und sicher erfüllen


Als Eigentümer und Verwalter von Gebäuden, wie Mehrfamilienhäusern, mit fernablesbarer Messtechnik gehört es seit dem 01.01.2023 zu Ihren Pflichten, Bewohnern monatlich deren persönlichen Heizenergie- und ggf. auch Warmwasserverbrauch mitzuteilen.
Das schafft einen zusätzlichen Aufwand, hilft jedoch dabei, Ressourcen zu schonen und unser Klima zu schützen.
Unsere UVI-Lösung reduziert Ihren Mehraufwand auf ein Minimum, sodass Sie dieser neuen Pflicht ganz gelassen entgegensehen können.


UVI rechtskonform erstellen:

Was gehört dazu?
Monatliche Fernablesung der Verbrauchsdaten für Heizung und Warmwasser pro Wohnung bzw. Nutzeinheit.

Übersichtliche Darstellung von Verbräuchen in Kilowattstunden (kWh) sowie ein Vergleich zum Vormonat, Vorjahresmonat und zu vergleichbaren Haushalten.

Aktive Mitteilung über neue UVI: Die Bewohner müssen aktiv darüber informiert werden, dass neue Verbräuche vorliegen – z.B. per E-Mail.






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